Unsere AGB

1. Allgemeines

  1. Für Auftragserteilung, Auftragsausführung, Lieferung und Zahlung gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von tausendschön schriftlich bestätigt wurden.
  2. Unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses finden im Übrigen das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Sprache Anwendung. Nach Eingang der Auftragsbestätigung des Auftraggebers bei tausendschön kann ein Auftrag nicht mehr storniert werden. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. (salvatorische Klausel )
  3. tausendschön ist berechtigt innerhalb von 40 Tagen von einem ihr erteilten Auftrag zurückzutreten, wenn sich wesentliche Veränderungen bei den Lieferterminen oder bei den in Auftrag gegebenen Modellen ergeben. Das gleiche gilt bei fehlender Bonität des Käufers

 

2. Leistungsgegenstand

  1. Angebote sind stets freibleibend. Bei  Kostenerhöhungen seitens der Lieferanten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist tausendschön berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.
  2. Angebotene Preise beruhen auf den im Zeitpunkt des Angebotes maßgebenden Selbstkosten.
  3. Bei Auftragsfertigung ( Serien – und Nachfolgeproduktionen ) gelten branchenübliche Mehr- oder Mindermengen ( 10 %  ) und ein entsprechender Preisausgleich als vereinbart.
  4. Damit die angesetzten Lieferzeiten seitens tausendschöns eingehalten werden können, muss die á Conto Rechnung unverzüglich bei Auftragserteilung, also vor Produktionsbeginn, beglichen werden.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen der Auftragsdurchführung vereinbarte Leistungen, wie z.B. Lieferungen von Unterlagen, Entscheidungen und Abnahmen von vorgelegten Mustern seinerseits einzuhalten. Sofern Ausfallzeiten während der Produktion vom Auftraggeber verursacht worden sind, ist tausendschön berechtigt, neue Lieferzeiten anzusetzen und eventuell anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
  6. Änderungen seitens des Auftraggebers bzgl. Mengen, Farben, Formen und Materialien einer Produktion, sowie Änderungen angesetzter Abnahme- oder Anprobetermine, berechtigen tausendschön , Liefertermine und angebotene Preise zu ändern.
  7. Samstag, Sonntag –  und Nachtarbeit berechtigen tausendschön zu einem angemessenen Zuschlag auf die im Angebot enthaltenden Preise ( + 15 % )
  8. tausendschön behält sich vor, sämtliche Besprechungen, Anproben, Abnahmen, Lieferungen, die nicht bei tausendschön stattfinden, separat mit einem vereinbarten Stundensatz abzurechnen. Neben dem reinen Zeitaufwand werden Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten in angemessener Höhe berechnet.
  9. Abnahmeprotokolle sind für den Auftraggeber und seine Designer verbindlich.
  10. Wenn vertraglich nichts anders vereinbart wird, gehen zusätzliche Aufwendungen, wie z.B. die Erstellung von Druckvorlagen, grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. Lieferung

  1. tausendschön ist fei in der Wahl der Transportmittel und des Transportweges. Durch besondere Wünsche des Auftraggebers entstehende Mehrkosten gehen zu seinen Lasten, wie auch die durch den Behältverkehr entstehenden Spesen. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Verpackung, auch wenn nicht angeboten, weiterberechnet. Spezielle Versandkartons / - kisten werden nicht zurückgenommen.
  2. Die Versendung erfolgt unfrei ab Werk Köln und auf Gefahr des Auftragebers. Eine Grundversicherung ist durch die Speditionsfirma abgedeckt. Eine umfassende Versicherung gegen Transportschäden und -verluste wird von tausendschön nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers auf dessen Kosten abgeschlossen.
  3. Wird der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In  diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Auftraggeber über.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und ggfl. eine Mängellüge zu erstellen und bei tausendschön schriftlich bis 3 Tage nach Erhalt der Lieferung einzureichen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

4. Zahlungsmodalitäten

  1. Zahlungsbedingungen:
    50 % a´Conto unverzüglich bei Auftragserteilung,
    50 % zahlbar sofort nach Erhalt der Abschlussrechnung,
    aller Preise gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
    ab Werk Köln, exkl. Verpackungs- und Versand- / Lieferungskosten,  kein Abzug von Skonto
  2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine ist tausendschön, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt, bankübliche Verzugszinsen geltend zu machen.
  3. Eigentumsvorbehalt
    tausendschön behält  sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichen oder späteren abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Auftragnehmer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie  einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität  des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.

 

5. Haftung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, zählt, haftet der Auftragnehmer wie folg:

  1. Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tage, durch schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer zu beanstanden.
  2. bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers die Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücknahme der Ware unter Gutschrift oder Gutschrift des Minderwertes der Ware.
  3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die nach dessen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere aber den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dieses, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit.
  4. Durch etwas seitens des Auftragebers oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
  5. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

Die Erhebung  von Mängelrügen berechtigt nicht zu Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltensrechtes.

 

IM DETAIL IST ZU BEACHTEN

  1. für als mindere Qualität angebotene oder verkaufte Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschossen. Dies gilt  insbesondere dann, wenn tausendschön den Preis eines Produktes auf Wunsch des Auftraggebers, im Rahmen einer Verarbeitungs- und / oder einer Materialvereinfachung, herabsetzt.
  2.  Handelsübliche oder geringe Abweichungen bei Qualität, Farbe oder Schnitt berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
    Der Rückversand einer mangelhaften Ware geht immer auf Kosten und Gefahr des Absenders.
  1. Werden Erzeugnisse nach Zeichnung oder Qualitätsmustern des Auftraggebers hergestellt und / oder geliefert, obliegt diesem die Beachtung etwaiger Schutzrechte Dritter, er ist auch verpflichtet, tausendschön von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  2. Ist bei Fertigware die Lieferung einer Mustervorlage vereinbart, ist deren Abnahme verbindlich für die gesamte Lieferung. Bei dem Verkauf von Fertigware beschränkt sich die Haftung tausendschöns für Mängel bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften auf die des Vorlieferanten ihr gegenüber. Insoweit erfüllt tausendschön ihre Gewährleistungspflicht. gegenüber dem Auftraggeber entweder durch Abtretung Ihrer Rechte gegen den Vorlieferanten oder durch Ersatzlieferung vertragsmäßiger Ware.
  3. Wird vom Auftraggeber keine genaue Grafik / Zeichnung / Foto geliefert, die die Optik des herzustellenden Kostüms genau wiedergibt, ist tausendschön berechtigt, eigene künstlerische Vorstellungen bei der Herstellung des Kostüms umzusetzen wenn die mit dem Auftraggeber besprochenen Eigenschaften des Kostüms Berücksichtigung finden.
    Entspricht das angefertigte Kostüm nicht oder teilweise nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, berechtigt dies nicht zur Verweigerung der Abnahme des Kostüms bzw. zum Rücktritt vom Auftrag.
    Vor allem dann nicht, wenn seitens des Auftraggebers keine Zwischenabnahmen eingefordert wurden. Für den Fall unzureichender Ersatzlieferung können erstere Kunden nach Wahl von tausendschön, letztere nach ihrer Wahl, eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen, soweit sich solche nicht aus den zwingenden  Vorschriften des Produktionshaftungsgesetzes ergeben.
  4. Schäden oder Schwächen, welche durch unsachgemäße Handhabung der Kostüme direkt oder indirekt entstehen, wie etwa das Tragen der Kostüme bei Regen oder Einlagern in feuchtem Zustand, berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.

 

6. Eilproduktionen

  1. Produktionen, die in einem äußerst kurzen Zeitraum abgewickelt werden müssen, unterliegen gesonderten Regeln und werden in der Auftragsbestätigung als „ Eilproduktion“ definiert.
  2. Verzögerte Auftragsfreigabe: Eine Eilproduktion kann von tausendschön auch nachträglich angesetzt werden, wenn der Auftraggeber die aus zeitlichen Grü+nden notwendige Freigabe eines Auftrags verzögert. Dies gilt auch dann, wenn es innerhalb einer Produktion in den angesetzten Etappen zu Zeitverzögerungen seitens des Auftraggebers kommt.
  3. tausendschön behält sich vor, die für eine Eilproduktion günstigste Terminplanung auszuarbeiten und diese als zwingend einzuhaltende Richtlinie dem Auftraggeber mitzuteilen.
  4. Anfallende Auslagen: Mindermengenzuschläge, Eilversendungen, Kuriere und weitere Auslagen, die notwendigerweise in  nicht absehbarer Größenordnung bei einer Eilproduktion anfallen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch  wenn ein pauschaler Eilzuschlag im Angebot vereinbart ist.
  5. Qualität: tauendschön bemüht sich auch im Rahmen einer Eilproduktion, die vereinbarte Qualität zu liefern. Wegen Zeitmangels  können unvorhersehbare Problematiken eintreten, die im kurzen Produktionszeitraum nicht mehr optimal zu lösen sind. Bei dem Produkt auftretende Qualitätsminderungen, die aufgrund der im Vertrag festgehaltenen Risiken entstanden sind, aber auch solche, die unvorhergesehen  während der Produktion auftreten, berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Mängelrüge. Umgehende Maßnahmen zur Aufhebung von Problematiken nach der Lieferung / Teillieferung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

7. Vorschläge, Skizzen, Entwurfsarbeiten

  1. Vorschläge, Texte, Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und Muster bleiben in allen Rechten Eigentum von tausendschön. Die Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung von tausendschön, ebenso die Vervielfältigung. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Anfertigen von Kopien der Entwürfe von tausendschön, ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist tausendschön befugt, Schadensersatz geltend zu machen.
  2. Generell werden Entwurfsleistungen, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, berechnet.
  3. Entwurfsänderungen, die aufgrund eines veränderten Anforderungsprofils vorgenommen werden müssen, gelten als Neuentwürfe und sind kostenpflichtig.
  4. Muster und Zeichnungen werden nur auf schriftlichen Wunsch an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht von tauschendschön erlischt nach Fertigstellung des Auftrages.

 

8. Produktion von Mustern und Probetypen

  1. Bei der Vereinbarung einer Musterproduktion ist die vom Auftraggeber bestätigte Abnahme verbindlich für die gesamte Produktion.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Abnahme eines Musters / eines Andrucks während bzw. vor einer Produktion innerhalb eines von tausendschön vorgegebenen Zeitraums zu bestätigen
  3. Leichte Abweichungen der Folgeproduktionen von Mustern bzw. Prototypen, welche materialbedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation. ( siehe 5.2 )
  4. Das Muster bleibt nach dessen Abnahme bis zur Lieferung der gesamten Ware als Produktionsmuster bei tausendschön.
  5. Die genannten Preise für die Entwicklung und die Erstellung von Prototypen / Mustern gelten nur in Verbindung mit der angebotenen Produktionsmenge. Entscheidet sich der Auftraggeber nachträglich für die ausschließliche Abnahme des Prototyps / Musters, ist tausendschön nicht mehr an die angebotenen Angebotspreise gebunden und kann daher einen neu kalkulierten Preis vorlegen.
  6. Sonderarbeiten oder Änderungswünsche, die komplette oder teilweise Änderungsarbeiten an dem Muster zur folge haben, können nachträglich gesondert in Rechnung gestellt werden Ferner berechtigt dies zur Ansetzung neuer Produktionstermine seitens von tausendschön.
  7. Modelle und Muster bleiben mit allen Rechten Eigentum von tausendschön, auch wenn der Auftraggeber die Kosten der Anfertigung trägt. Die Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung von tausendschön, ebenso die Vervielfältigung. Bei Zuwiderhandlung ist tausendschön befugt, Schadenersatz geltend zu machen. Nach Übertragung der Rechte verpflichtet sich tausendschön, die Modelle und Muster nicht an Dritte zu veräußern.

 

9. Fixtermine


  1. Bei Fixterminen räumt der Auftraggeber tausendschön eine Nachlieferungsfrist von mindestens 18 Tagen ein.
  2. Beruht eine Lieferverzögerung auf Umständen, die tausendschön nicht zu vertreten hat, so gilt eine Verlängerung der Lieferfrist um die Dauer der Leistungsverzögerung als vereinbart. Zu den von tausendschön nicht zu vertretenden Umständen gehören auch Leistungs- bzw. Lieferungsverzögerungen der eigenen Zulieferer ( z.B. Druckerei, Textilhersteller, Großhandel )
  3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung des Vertrages seitens tausendschön, sind nur dann gegeben, wenn tausendschön fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

 

10. Eigenwerbung

 

Für Fotos, Videos und gedrucktes Material,  die von tausendschön geleistete Produktionen betreffen, behält sich tausendschön vor, in Verbindung mit dem Namen des eigentlichen Kunden, uneingeschränkt in eigenen Katalogen sowie in öffentlichen Medien für sich zu werben, unabhängig davon, ob die Entwürfe / Konzepte aus dem Hause tausendschön stammen oder vom Kunden / Auftraggeber vorgelegt worden sind.

Erfüllungsort und Gerichtsstand  für beide Parteien ist Köln.

Köln, den 18.11.2010

 

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